Aufruf 2023

Die Kommunale Allianz ruft vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auch für das Jahr 2023 wieder dazu auf, Förderanfragen für Kleinprojekte einzureichen. Durch das Regionalbudget der Ländlichen Entwicklung in Bayern stehen auch dieses Jahr wieder Fördermittel in Höhe von jeweils 100.000 € zur Verfügung.

 

Einige Projekte haben es in der Vergangenheit auch schon ins Fernsehen geschafft. Der Sender Franken TV hat in seiner Sparte Aischgrund TV einen kleinen Beitrag über die Projekte aus dem Jahr 2021 in der Franken 3 gesendet. Den Beitrag finden Sie hier ab Minute 11:30.

 

Die Projekte müssen mit den Zielen dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept der Kommunalen Allianzen übereinstimmen. Dazu zählt beispielsweise der Erhalt lebendiger Orte und der Daseinsvorsorge, die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, der Natur-, Klima- und Umweltschutz oder der Tourismus.

 

Gefördert werden können Kleinprojekte, die eine Gesamtinvestition von (netto) 20.000 € nicht übersteigen bzw. die Bagatellgrenze von 1000 € nicht unterschreiten. Ausnahmen von der Bagatellgrenze sind u.U. möglich. Die Förderung kann bis zu 80 % der Nettokosten betragen, wobei die Förderung bei 10.000 € gedeckelt ist. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften, Kleinstbetriebe, Einrichtungen und Privatpersonen. Mit dem Projekt darf erst ab Beginn des Jahres 2023, jedoch nicht vor Erhalt der Förderzusage begonnen werden.

 

         Termine:           

  • Antragseinreichung: 01.09.2022 – 01.12.2022
  • Frühester Umsetzungsbeginn: 01.01.2023
  • Abrechnungstermin: 20.09.2023
  • Vorlage des Durchführungsnachweises: 01.10.2023

 

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zur Verfügung. Den kompletten Aufruftext vom 20.07.2022 finden Sie hier.

 

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

ILE Franken 3, Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld, Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld

Bei Fragen und Interesse an einer Förderung durch das Regionalbudget wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Kommune.