Aufruf vom 01.09.2024 (aktualisiert am 16.10.2024)
Die Kommunale Allianz Franken 3 ruft, vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, zur Einreichung von Förderanträgen für das Regionalbudget auf. Den Mitgliedsgemeinden der Allianz stehen bis zu 75.000 € Fördergelder zur Verfügung. Mitglieder sind: Burghaslach, Geiselwind, Langenfeld, Markt Bibart, Markt Taschendorf, Oberscheinfeld, Scheinfeld, Schlüsselfeld und Sugenheim.
Ziel ist die Umsetzung von gemeinnützigen Kleinprojekten mit einer Gesamtinvestition von bis zu 20.000 € brutto. Die Projekte müssen zum Ziel haben, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Beispielprojekte: Ausbau von Dorfplätzen, Renovierung von Dorfgemeinschaftshäusern, Ausbau von Spielplätzen, Outdoor-Fitnessgeräte für den öffentlichen Raum, Regional-Automaten, Bildungsprojekte, Raumausstattung für Hofläden, Durchführung von Kulturveranstaltungen u.v.m.
Termine:
Die Förderung kann bis zu 80 % der Bruttokosten betragen, jedoch nicht mehr als 8.000 €. Die Projekte können mit Drittmitteln (z.B. durch Spenden oder durch Kommunen) zusätzlich gefördert werden, wenn die Gesamt-Bezuschussung nicht die förderfähigen Gesamtausgaben überschreitet. Die Projektausgaben müssen eine Bagatellgrenze von 1.000 € überschreiten (Ausnahmen sind nach Absprache möglich). Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, Kleinstbetriebe, Kirchen, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften, Schulen, Einrichtungen und Privatpersonen. Kooperationen von Privatpersonen/Vereinen und Kommunen sind möglich. Mit dem Projekt darf frühestens ab dem 01. Januar 2025, jedoch nicht vor der Förderzusage, begonnen werden. Die Projekte werden in einem Punkteauswahlverfahren von einem Entscheidungsgremium getroffen. Bei Anträgen von Kleinstunternehmen sind Sonderregelungen zu beachten.
Änderung der Fördersätze:
Bis zum 13.10.2024 galten Fördersätze, die am 14.10.2024 aktualisiert wurden und mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen sind: Die Gesamtausgaben von Projekten dürfen maximal 20.000 € brutto betragen (vorher netto). Es werden bis zu 80 % der Bruttokosten gefördert (vorher netto). Projekte dürfen mit Drittmitteln bezuschusst werden, wenn die Gesamt-Fördersumme nicht die förderfähigen Gesamtausgaben überschreitet (vorher nicht förderfähig).
Den kompletten Aufruftext finden Sie hier.
Die Anträge sind unter der folgenden Adresse einzureichen: ILE Franken 3, Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld, Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld
Bitte verwenden Sie die folgenden Antragsunterlagen für 2025!